Branchenspezifische Informationen und Downloads

Menschen und Soziales

Infektionsgefährdende Tätigkeiten

 

Bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten besteht ein erhöhtes Risiko, mit Krankheitserregern wie Viren, Bakterien oder Pilzen in Kontakt zu kommen – etwa durch Blut, Körperflüssigkeiten, Aerosole oder kontaminierte Materialien. Typische Einsatzbereiche sind das Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen oder Kindertagesstätten.

 

Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist bei solchen Tätigkeiten eine Pflichtvorsorge durch den Betriebsarzt vorgeschrieben. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen und die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen – etwa durch Impfungen, Aufklärung oder individuelle Beratung.

Pfleger auf einer Intensivstation

Industrie und Produktion

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Produktionsbetrieb

 

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten bei bestimmten Tätigkeiten eine medizinische Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln.

 

Typische Vorsorgeanlässe im Produktionsbetrieb sind:
 

🔊 Lärmexposition: Bei Tätigkeiten mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von ≥ 85 dB(A) ist eine Pflichtvorsorge erforderlich. 
Sie dient dem Schutz des Gehörs und der frühzeitigen Erkennung von Hörschäden.

 

🔥 Schweißtätigkeiten: Hier besteht eine Gefährdung durch Rauchgase, UV-Strahlung und Hitze. Je nach Verfahren und Schutzmaßnahmen ist eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge notwendig – nach den Empfehlungen der DGUV.

 

💪 Muskel-Skelett-Belastungen: Bei Tätigkeiten mit schwerem Heben, Zwangshaltungen oder repetitiven Bewegungen kann eine Angebotsvorsorge sinnvoll sein. Die Beurteilung erfolgt oft mithilfe der Leitmerkmalmethoden oder Screening-Instrumente gemäß AMR 13.2

 

👁️ Sehtest / Bildschirmtätigkeit Bei Tätigkeiten mit besonderen Sehanforderungen – z. B. an Bildschirmarbeitsplätzen, beim Führen von Fahrzeugen oder Bedienen von Maschinen – ist eine Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV vorgesehen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Sehschwächen, die Beratung zu Sehhilfen und die Sicherstellung ergonomischer Arbeitsbedingungen. Die Untersuchung erfolgt durch den Betriebsarzt und kann Hinweise auf Korrekturbedarf oder Arbeitsplatzanpassungen liefern.

 

Pfleger auf einer Intensivstation

Bürotätigkeiten

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

 

Im Bürobereich steht die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht im Zeichen akuter Gefahren, sondern im Dienst der Prävention und langfristigen Gesundheitsförderung. Bildschirmarbeit, sitzende Tätigkeiten, psychische Belastungen und ergonomische Herausforderungen prägen das Arbeitsumfeld – oft subtil, aber mit spürbaren Auswirkungen auf die Gesundheit.

 

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht insbesondere folgende Vorsorgeanlässe vor:

 

🖥️ Bildschirmarbeitsplätze: Angebotsvorsorge zur Erkennung von Sehschwächen und Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung.

 

🪑 Muskel-Skelett-Belastungen: Bei dauerhaftem Sitzen, einseitigen Bewegungsmustern oder Zwangshaltungen kann eine individuelle Beratung zur Prävention von Rückenschmerzen und Verspannungen erfolgen.

 

🧠 Psychische Belastungen: Stress, hohe Arbeitsverdichtung oder soziale Konflikte können Anlass für eine arbeitsmedizinische Beratung sein – vertraulich und ressourcenorientiert.

 

 

Pfleger auf einer Intensivstation

© Betriebsmedizin Südniedersachsen, Dr. Blecken, 2026. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.