Branchenspezifische Informationen und Downloads
Menschen und Soziales
Infektionsgefährdende Tätigkeiten
Bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten besteht ein erhöhtes Risiko, mit Krankheitserregern wie Viren, Bakterien oder Pilzen in Kontakt zu kommen – etwa durch Blut, Körperflüssigkeiten, Aerosole oder kontaminierte Materialien. Typische Einsatzbereiche sind das Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen oder Kindertagesstätten.
Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist bei solchen Tätigkeiten eine Pflichtvorsorge durch den Betriebsarzt vorgeschrieben. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen und die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen – etwa durch Impfungen, Aufklärung oder individuelle Beratung.

Wissenswertes und Downloads
Anamnesebogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Aufklärung und Einwilligung Schutzimpfung Hepatitis A (nur letzte Seite ausdrucken)
Aufklärung und Einwilligung Schutzimpfung Hepatitis B (nur letzte Seite ausdrucken)
Aufklärung und Einwilligung Schutzimpfung Varizellen (nur letzte Seite ausdrucken)
Aufklärung und Einwilligung Schutzimpfung Saisonale Grippe "Influenza" (nur letzte Seite ausdrucken)
Infektionsschutz - Tipps für die Praxis der BGW
Mutterschutz - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gewerbeaufsicht Niedersachsen)
Industrie und Produktion
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Produktionsbetrieb
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten bei bestimmten Tätigkeiten eine medizinische Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln.
Typische Vorsorgeanlässe im Produktionsbetrieb sind:
🔊 Lärmexposition: Bei Tätigkeiten mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von ≥ 85 dB(A) ist eine Pflichtvorsorge erforderlich.
Sie dient dem Schutz des Gehörs und der frühzeitigen Erkennung von Hörschäden.
🔥 Schweißtätigkeiten: Hier besteht eine Gefährdung durch Rauchgase, UV-Strahlung und Hitze. Je nach Verfahren und Schutzmaßnahmen ist eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge notwendig – nach den Empfehlungen der DGUV.
💪 Muskel-Skelett-Belastungen: Bei Tätigkeiten mit schwerem Heben, Zwangshaltungen oder repetitiven Bewegungen kann eine Angebotsvorsorge sinnvoll sein. Die Beurteilung erfolgt oft mithilfe der Leitmerkmalmethoden oder Screening-Instrumente gemäß AMR 13.2
👁️ Sehtest / Bildschirmtätigkeit Bei Tätigkeiten mit besonderen Sehanforderungen – z. B. an Bildschirmarbeitsplätzen, beim Führen von Fahrzeugen oder Bedienen von Maschinen – ist eine Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV vorgesehen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Sehschwächen, die Beratung zu Sehhilfen und die Sicherstellung ergonomischer Arbeitsbedingungen. Die Untersuchung erfolgt durch den Betriebsarzt und kann Hinweise auf Korrekturbedarf oder Arbeitsplatzanpassungen liefern.

Wissenswertes und Downloads
Anamnesebogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Aufklärung und Einwilligung Schutzimpfung Pneumokkken (nur letzte Seite ausdrucken)
Aufklärung und Einwilligung Schutzimpfung Saisonale Grippe "Influenza" (nur letzte Seite ausdrucken)
Mutterschutz - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gewerbeaufsicht Niedersachsen)

Bürotätigkeiten
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Im Bürobereich steht die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht im Zeichen akuter Gefahren, sondern im Dienst der Prävention und langfristigen Gesundheitsförderung. Bildschirmarbeit, sitzende Tätigkeiten, psychische Belastungen und ergonomische Herausforderungen prägen das Arbeitsumfeld – oft subtil, aber mit spürbaren Auswirkungen auf die Gesundheit.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht insbesondere folgende Vorsorgeanlässe vor:
🖥️ Bildschirmarbeitsplätze: Angebotsvorsorge zur Erkennung von Sehschwächen und Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung.
🪑 Muskel-Skelett-Belastungen: Bei dauerhaftem Sitzen, einseitigen Bewegungsmustern oder Zwangshaltungen kann eine individuelle Beratung zur Prävention von Rückenschmerzen und Verspannungen erfolgen.
🧠 Psychische Belastungen: Stress, hohe Arbeitsverdichtung oder soziale Konflikte können Anlass für eine arbeitsmedizinische Beratung sein – vertraulich und ressourcenorientiert.

Wissenswertes und Downloads
Anamnesebogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Aufklärung und Einwilligung Schutzimpfung Saisonale Grippe "Influenza" (nur letzte Seite ausdrucken)
Mutterschutz - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gewerbeaufsicht Niedersachsen)
DGUV - Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
DGUV - Information 215-520 Klima im Büro
DGUV - Information 215-442 Beleuchtung im Büro
